Die Fachlichkeit und Methodenkompetenz unserer Mitarbeitenden ist Voraussetzung dafür. Durch regelmäßige Fortbildungen sorgen wir dafür, wissenschaftlich stets auf dem neuesten Stand zu sein. Die Gelegenheit zu Austausch in z.B. Team- und Fallbesprechungen sowie mittels externer Supervision trägt Sorge für die fachliche Unterstützung und persönliche Entlastung unserer pädagogischen Fachkräfte.
Wir beraten und unterstützen mehrsprachig. Unsere pädagogischen Fachkräfte kommen aus zahlreichen unterschiedlichen Herkunftsländern und sorgen so dafür, eine gelingende Verständigung mit Hilfesuchenden aus nicht-deutschen Kulturräumen zu erzielen.
Qualitätssicherung Sozialer Arbeit bedeutet für uns außerdem die Vernetzung sozialer Dienste. Wir stehen in Kontakt mit zahlreichen Institutionen, Behörden, sozialen Einrichtungen, ÄrztInnen, RechtsanwältInnen u.a.m und können damit Menschen in unserem Wirkungsgebiet zusätzliche Beratungs-, Kontakt- und Erfahrungsmöglichkeiten ermöglichen.
Unsere Ambulanten Erziehungshilfen
Familien erfüllen vielfältige Aufgaben für ihre Mitarbeiter unter denen die zentrale die Erziehungsfunktion von Kindern ist. Sind Kinder dabei Situationen ausgesetzt, die ihr Wohl gefährden, so besteht der Anspruch auf eine Hilfe zur Erziehung. Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist eine der unterschiedlichen Hilfeformen nach den Kinder- und Jugendhilfegesetz. Hilfeberechtigt sind einzelne Kinder und Jugendliche sowie Personensorgeberechtigte. Den Antrag auf Hilfe können Hilfeberechtigte an das örtlich zuständige Jugendamt stellen.
Die SPFH ist darauf ausgerichtet, Familien in vielfältig belastenden Situationen zu unterstützen. Unsere Fachkräfte bauen zunächst ein wechselseitiges Vertrauen auf und suchen Familien in ihrem unmittelbaren Lebenskontext auf. Gemeinsam mit ihnen erarbeiten wir Ziele und Wege aus vielfältigen belastenden Situationen. Der Erfolg der Arbeit setzt die Mitwirkung der Familien voraus. Kontakte zu anderen sozialen Diensten und Angeboten im Umfeld steigern die Effektivität der Hilfe.
Situationen, in denen Familien Sozialpädagogische Familienhilfe anfordern:
- Konflikte in familiären Beziehungen
- Kontakt- und Kommunikationsstörungen zwischen Familienmitgliedern
- Überschuldung
- Scheidung oder Trennung
- Erkrankung oder Verlust von Angehörigen
- Psychische Erkrankung
- Gewalt
- Überforderung in der Alltagsorganisation und behördlicher Angelegenheiten
Als eine weitere sozialpädagogische Hilfe zur Erziehung dient die Erziehungsbeistandschaft dem Ziel, Kinder und Jugendliche bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen zu unterstützen. Sie ist als Einzelhilfe konzipiert, die jedoch das soziale Umfeld des Klienten zur Erreichung der Hilfeziele mit einbeziehen kann. Wir unterstützen Kinder- und Jugendliche dabei, nicht straffällig zu werden und machen dazu alltagsnahe Hilfen und Beratungsmöglichkeiten zugänglich, die ihnen größtmögliche Chancen für die soziale Integration anbieten. Die gelingende Verselbstständigung ohne den Verlust familiärer Bezüge zu absolvieren ist wichtiges Ziel der Hilfe.
Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung ist eine auf längere Zeit angelegte Hilfe, die Jugendliche im Prozess der Verselbstständigung unterstützen soll. Persönliche Problembewältigung, Leistungsmotivation und Aufbau haltgebender Bindungen sind Bestandteile der Maßnahme, deren besonderes Ziel die Unterstützung einzelner Jugendlicher bei der eigenverantwortlichen Bewältigung alltäglicher Aufgaben ist. Die Unterstützung der Alltagsorganisation nach den Erfordernissen des Schul- oder Ausbildungsalltags, der Umgang mit spezifischen Lebensumständen kommen im Hilfeverlauf besonders zum Tragen. Durch den nachträglichen Erwerb wesentlicher Sozialisationserfahrungen und den auf ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnittenen Hilfeeinsatz sollen Jugendliche in ihrer sozialen Eingliederung unterstützt werden.
Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres (in begründeten Fällen auch darüber hinaus) haben junge Volljährige Anspruch auf individuelle pädagogische Unterstützung. Sie dient dem Ziel, die Persönlichkeitsreifung insofern zu unterstützen, dass dem jungen Menschen eine eigenständige Lebensführung ermöglicht wird. Unter Berücksichtigung der persönlichen Lebenslage nutzen wir dabei ambulante Hilfereformen gem. §27 KJHG (z.B. Beratung, Erziehungsbeistandschaft sowie Einzelbetreuung) und stehen den jungen Erwachsenen auch nach Abschluss der Hilfe beratend zur Seite.