Das LernportaL bietet seit seiner Gründung im Jahr 2006 ambulante Hilfen zur Erziehung nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz an. Mittlerweile verfügt Das LernportaL über mehrere Standorte im Rhein-Main-Gebiet, in denen es rund 40 Mitarbeitende beschäftigt. In Zusammenarbeit mit den regionalen Jugendämtern unterstützt unser multikulturelles Fachkräfteteam Familien sowie einzelne Kinder und Jugendliche bei der Bewältigung persönlicher und lebensweltlicher Probleme.

Wir beraten und unterstützen mehrsprachig. Unsere pädagogischen Fachkräfte kommen aus zahlreichen unterschiedlichen Herkunftsländern und sorgen so dafür, eine gelingende Verständigung mit Hilfesuchenden aus nicht-deutschen Kulturräumen zu erzielen.

Unser zentraler Grundsatz ist die Hilfe zur Selbsthilfe im Prozess zunehmender sozialer Teilhabe unserer Zielgruppe. Wir nehmen Bezug auf die Lebenswirklichkeit unserer KlientInnen und achten in unserer Arbeit das Recht auf Selbstbestimmung. Gleichzeitig kommen wir unserer Verantwortung für Einzelpersonen, und besonders in der Arbeit mit Familien unserem Schutzauftrag für das Kindeswohl nach.

Die Fachlichkeit und Methodenkompetenz unserer Mitarbeitenden ist Voraussetzung dafür. Durch regelmäßige Fortbildungen sorgen wir dafür, wissenschaftlich stets auf dem neuesten Stand zu sein. Die Gelegenheit zu Austausch in z.B. Team- und Fallbesprechungen sowie mittels externer Supervision trägt Sorge für die fachliche Unterstützung und persönliche Entlastung unserer pädagogischen Fachkräfte.

Qualität in der Sozialen Arbeit ist wichtiges Anliegen unserer Einrichtung. Mit der Implementierung anerkannter Qualitätssicherungsinstrumentarien kommen wir unserer Selbstverpflichtung nach, sowohl auf der Organisations- wie auch Mitarbeiterebene effiziente, transparente und verlässliche Arbeitsstrukturen zu schaffen und entsprechend überprüfbare Ergebnisse zu erzielen.

Qualitätssicherung Sozialer Arbeit bedeutet für uns außerdem die Vernetzung sozialer Dienste. Wir stehen in Kontakt mit zahlreichen Institutionen, Behörden, sozialen Einrichtungen, ÄrztInnen, RechtsanwältInnen u.a.m und können damit Menschen in unserem Wirkungsgebiet zusätzliche Beratungs-, Kontakt- und Erfahrungsmöglichkeiten ermöglichen.

Unsere Ambulanten Erziehungshilfen

Eine der Hilfen zur Erziehung nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) ist die Erziehungsbeistandschaft. Sie hat zum Ziel, Kinder und Jugendliche bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen zu unterstützen. Sie ist als Einzelhilfe konzipiert, die jedoch das soziale Umfeld der KlientInnen zur Erreichung der Hilfeziele einbeziehen kann. Wir unterstützen Kinder- und Jugendliche dabei, nicht straffällig zu werden und machen dazu alltagsnahe Hilfen und Beratungsmöglichkeiten zugänglich, die ihnen größtmögliche Chancen für die soziale Integration anbieten. Die gelingende Verselbstständigung ohne den Verlust familiärer Bezüge ist wichtiges Ziel der Hilfe.

Familien erfüllen vielfältige Aufgaben, die zentrale ist die Erziehungsfunktion von Kindern. Sind Kinder dabei Situationen ausgesetzt, die ihr Wohl gefährden, so besteht der Anspruch auf eine Hilfe zur Erziehung.

Die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) ist dabei eine der Hilfeformen nach den Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII). Hilfeberechtigt sind einzelne Kinder und Jugendliche sowie Personensorgeberechtigte. Den Antrag auf Hilfe können die Personensorge- oder Hilfeberechtigten an das örtlich zuständige Jugendamt stellen.

Die SPFH ist darauf ausgerichtet, Familien in belastenden Situationen zu unterstützen. Unsere Fachkräfte stellen zunächst eine Vertrauensbasis her. Sie suchen die Familien in ihrem unmittelbaren Lebenskontext auf. Gemeinsam mit ihnen erarbeiten sie Ziele und Wege aus der belastenden Situation. Der Erfolg der Arbeit setzt die Mitwirkung der Familien voraus. Weiterhin können Kontakte zu anderen sozialen Diensten oder Angeboten im Umfeld die Effektivität der Hilfe steigern.

Situationen, in denen Familien Sozialpädagogische Familienhilfe nutzen können:

  • Konflikte in familiären Beziehungen
  • Kontakt- und Kommunikationsstörungen zwischen Familienmitgliedern
  • Überschuldung
  • Scheidung oder Trennung
  • Erkrankung oder Verlust von Angehörigen
  • Psychische Erkrankung
  • Gewalt
  • Überforderung in der Alltagsorganisation oder behördlicher Angelegenheiten

Die Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung ist eine auf längere Zeit angelegte Hilfe, die Jugendliche im Prozess der Verselbstständigung unterstützen soll. Persönliche Problembewältigung, Leistungsmotivation und Aufbau haltgebender Bindungen sind Bestandteile der Maßnahme, deren besonderes Ziel die Unterstützung einzelner Jugendlicher bei der eigenverantwortlichen Bewältigung ihrer täglichen Aufgaben ist. Die Unterstützung der Alltagsorganisation nach den Erfordernissen von Schule oder Ausbildung, der Umgang mit spezifischen Lebensumständen kommen im Hilfeverlauf besonders zum Tragen. Durch den nachträglichen Erwerb wesentlicher Sozialisationserfahrungen und den auf ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnittenen Hilfeeinsatz sollen Jugendliche in ihrer sozialen Eingliederung unterstützt werden.

Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres (in begründeten Fällen auch darüber hinaus) haben junge Volljährige Anspruch auf individuelle pädagogische Unterstützung. Sie dient dem Ziel, die Persönlichkeitsreifung insofern zu unterstützen, dass dem jungen Menschen eine eigenständige Lebensführung ermöglicht wird. Unter Berücksichtigung der persönlichen Lebenslage nutzen wir dabei die ambulanten Hilfereformen nach § 27 SGB III (z.B. Beratung, Erziehungsbeistandschaft sowie Einzelbetreuung) und stehen den jungen Erwachsenen auch nach Abschluss der Hilfe beratend zur Seite.