„Der begleiteter Umgang ist eine rechtliche und zeitlich befristete Leistung. Es zielt auf Anbahnung, Wiederherstellung, Praktizierung, Unterstützung und Förderung der Beziehung des Elternteiles mit dem das Kind nicht zusammenlebt.“
Durch die Hilfe soll das Kind eine emotionale und soziale Beziehung zum getrennt lebenden Elternteil entwickeln oder aufrechterhalten. Die getroffenen Besuchsvereinbarungen zwischen den Elternteilen sollen das Kind darin unterstützen, von seinem Recht auf Kontakt mit beiden Elternteilen Gebrauch zu machen.
Durch Einhalten von getroffenen Vereinbarungen sollen die Elternteile motiviert werden, dieses Recht zu akzeptieren. Aus diesem Grund geht es darum, die Vereinbarungen den Bedürfnissen aller Beteiligten entsprechend zu gestalten.
Das Lernportal bietet den Begleiteten Umgang in interkultureller Form in 21 Sprachen an:
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