Betreutes Wohnen nach § 27 in Verbindung mit den §§ 35a und 41 SGB VIII bezieht sich auf eine Form der Unterstützung und Betreuung von jungen Menschen, die aufgrund unterschiedlicher Herausforderungen oder Beeinträchtigungen (noch) nicht selbstständig leben können. Diese rechtliche Grundlage im Sozialgesetzbuch VIII definiert die Rahmenbedingungen und Leistungen für betreutes Wohnen für junge Menschen.
Unter Betreutem Wohnen versteht man in diesem Kontext eine Form der Wohnraumversorgung, die individuelle Unterstützung und Begleitung in den Bereichen Alltagsbewältigung, persönliche Entwicklung, soziale Integration, und ggf. auch berufliche Orientierung bietet. Das Ziel ist es, den jungen Menschen eine eigenständige Lebensführung zu ermöglichen und sie auf ein selbstbestimmtes Leben in der Gesellschaft vorzubereiten.
Das Betreute Wohnen gemäß SGB VIII umfasst verschiedene Leistungen, darunter:
Insgesamt zielt das Betreute Wohnen nach § 27 in Verbindung mit den §§ 35a und 41 SGB VIII darauf ab, jungen Menschen eine sichere und unterstützende Umgebung zu bieten, in der sie sich persönlich entwickeln können und dabei gleichzeitig auf ein eigenständiges Leben vorbereitet werden. Die Selbstbestimmung, die individuellen Bedürfnisse und Fähigkeiten der jungen Menschen stehen dabei im Fokus, es geht darum, sie dabei zu unterstützen, ihre Potenziale zu entfalten.
Unser Betreutes Wohnen findet aktuell überwiegend in Rüsselsheim, in Offenbach am Main und im Main-Taunus-Kreis statt.