Begleiteter Umgang
Erziehungshilfen

Begleiteter Umgang

Kinder haben das Recht auf den Kontakt zu beiden Elternteilen und wichtigen Bezugspersonen – auch in schwierigen oder konfliktbeladenen Situationen.

Begleiteter Umgang

Begleiteter Umgang – Unterstützung nach §§ 1684, 1685 BGB

Kinder haben das Recht auf den Kontakt zu beiden Elternteilen und wichtigen Bezugspersonen – auch in schwierigen oder konfliktbeladenen Situationen. Der begleitete Umgang nach §§ 1684 und 1685 BGB stellt sicher, dass dieser Kontakt in einem geschützten und professionell begleiteten Rahmen stattfinden kann.

Unser Angebot im Bereich Begleiteter Umgang

  • Rechtlich verankerter Anspruch: Unterstützung §§ 1684, 1685 BGB
  • Neutraler und geschützter Rahmen: Förderung eines stabilen und sicheren Kontakts
  • Professionelle Begleitung: Unterstützung durch erfahrene Fachkräfte
  • Kindgerechte Atmosphäre: Das Wohl des Kindes steht im Mittelpunkt
  • Individuelle Vereinbarungen: Anpassung an familiäre Bedürfnisse und gerichtliche Anordnungen

Der begleitete Umgang kann freiwillig, durch das Jugendamt oder auf gerichtliche Anordnung erfolgen. Unser Ziel ist es, eine positive und sichere Kontaktmöglichkeit für Kinder und ihre Eltern oder andere Bezugspersonen zu schaffen, um langfristige Lösungen für den Umgang zu entwickeln.

Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen oder eine Terminvereinbarung! Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Helsper.