Kinder haben das Recht auf den Kontakt zu beiden Elternteilen und wichtigen Bezugspersonen – auch in schwierigen oder konfliktbeladenen Situationen. Der begleitete Umgang nach §§ 1684 und 1685 BGB stellt sicher, dass dieser Kontakt in einem geschützten und professionell begleiteten Rahmen stattfinden kann.
Der begleitete Umgang kann freiwillig, durch das Jugendamt oder auf gerichtliche Anordnung erfolgen. Unser Ziel ist es, eine positive und sichere Kontaktmöglichkeit für Kinder und ihre Eltern oder andere Bezugspersonen zu schaffen, um langfristige Lösungen für den Umgang zu entwickeln.
Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen oder eine Terminvereinbarung! Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Helsper.